Der Arbeitgeber trägt hierfür die Beweislast: Er muss sicherstellen, dass selbst geringe Restbeträge nicht ausgezahlt werden, sondern auf dem Gutschein oder einer entsprechenden Karte gespeichert bleiben. Auch die Nachweispflichten wurden gelockert. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, alle Sachbezüge – inklusive der ausgegebenen Gutscheine – im Lohnkonto einzutragen; dies gilt auch dann, wenn die Freigrenze nicht überschritten wird. Allerdings kann beim zuständigen Finanzamt ein erleichtertes Verfahren beantragt werden: Ist beispielsweise gewährleistet, dass die monatliche Freigrenze von 44 Euro eingehalten wird, müssen die Sachbezüge, die unter der Grenze bleiben, nicht mehr im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Zwölfmal im Jahr dürfen Arbeitgeber also ihre Mitarbeiter mit einem Gutschein steuerfrei beschenken. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Geschenk tatsächlich eine Zusatzleistung darstellt. Tariflich vereinbarte Gehaltserhöhungen dürfen nicht in Tankgutscheine umgewandelt werden.
Nach der geplanten Neuregelung gilt die vorstehende Aufzählung von Einnahmen in Geld nicht bei Gutscheinen, die zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen vom Aussteller des Gutscheins berechtigen (§ 8 Abs. 3 EStG-E). Sprengkraft der geplanten Neuregelung für die Arbeitnehmer, Gutschein- und Prepaid-Branche sowie den Handel Die geplante Neuregelung enthält erhebliche Sprengkraft für die Arbeitnehmer, die Gutschein-, e-Geld und Prepaid-Branche, aber auch für den Handel. Zunächst ist festzustellen, dass bei einer Umsetzung der Neuregelung die Definition der Einnahmen in Geld erweitert wurde und zwar insbesondere durch den Begriff der "Geldsurrogate". Dieser Begriff ist in den Steuergesetzen nicht definiert. Nach allgemeinen Verständnis sind Geldsurrogate im Zahlungsverkehr alle Zahlungsmittel, die nicht zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören.
Tankgutscheine: gestern und heute Für Italien-Urlauber waren sie früher ein Geschenk des Himmels: Wer in den siebziger und achtziger Jahren mit dem Auto die Ferien im Süden verbrachte, konnte auf einen Tankgutschein hoffen. Die Benzingutscheine wurden an die deutschen Urlauber verteilt, um den teuren Sprit in Italien für Ausländer billiger zu machen. Später fand der Tankgutschein Eingang in das so genannte Cafeteria-System, ein Modell der 80er-Jahre, das mit verschiedenen Bausteinen eine variable Vergütung für Arbeitnehmer interessant machen sollte. Viele Elemente des Cafeteria-Systems sind jedoch heute für Personalmanager wenig attraktiv, da die Verwaltung zum Teil sehr komplex ausfällt. Zudem sind die steuerlichen Vorteile bei den meisten Elementen inzwischen gleich Null. Das liegt unter anderem an den Auswirkungen der so genannten Koch-Steinbrück-Liste: Vor gut zehn Jahren erstellten die damaligen Ministerpräsidenten von Hessen und Nordrhein-Westfalen einen Subventionsabbau-Katalog.
Berlin (dpa/tmn) - Chefs, die ihren Mitarbeitern neben dem regulären Gehalt Gutscheine lohnsteuerfrei aushändigen, sollten auf die Formalien achten. "So sollten die Mitarbeiter mehrere Gutscheine nicht im Voraus erhalten, denn dies kann gegebenenfalls unnötig Lohnsteuer auslösen", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zu Tankgutscheinen. In dem verhandelten Fall hatte der Betriebsinhaber seinen Mitarbeitern als Dankeschön einmal im Jahr acht Benzingutscheine zu je 44 Euro überreicht. Bei Übergabe der Gutscheine wies er die Mitarbeiter darauf hin, nur einen Tankgutschein pro Monat einzulösen, um die 44-Euro-Grenze einzuhalten. Nach dieser Regel dürfen einem Arbeitnehmer im Monat Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei ausgehändigt werden. Da die Gutscheine jedoch auf einen Schlag ausgegeben wurden und damit die monatliche Freigrenze überschritten wurde, verlangte das Finanzamt Lohnsteuern für die Gutscheine.
Zu Recht, wie das Finanzgericht Sachsen entschied. Denn nach Meinung des Gerichts haben die Mitarbeiter die Zuwendung bereits bei der Übergabe erhalten und nicht erst bei der monatlichen Einlösung der Gutscheine (Az. : 3 K 511/17). Daran ändert auch der Hinweis des Chefs nichts, die Gutscheine monatlich einzeln einzulösen, denn auf die Einlösung kommt es nicht an. "Bei steuerfreien Zusatzleistungen des Arbeitgebers schauen die Finanzämter meist genauer hin, deshalb sollten Arbeitgeber und Mitarbeiter bei Gutscheinen sehr sorgfältig sein", rät Klocke. So bleibt das Dankeschön vom Chef auch beim Mitarbeiter steuerfrei. Anmerkung der Redaktion: Diese Nachricht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist Teil eines automatisierten Angebots, das auf unserer Webseite ausgespielt wird. Weder der Inhalt noch die Rechtschreibung wurden durch die geprüft. Die dpa arbeitet aber streng nach journalistischen Standards. Sollten Sie dennoch Fehler entdecken, freuen wir uns über eine Rückmeldung. Herzlichen Dank!
> What does "Arbeitnehmer" mean in arbeitnehmer - declension and conjugation, grammar rules German der Arbeitnehmer. Genitiv (Wessen? ) des Arbeitnehmers. Dativ (Wem? ) dem Arbeitnehmer. > arbeitnehmer - declension and conjugation,
Dieser setzte sich gegen seine plötzliche Einteilung in die Tagschicht zur Wehr mit der Begründung: Seine Arbeitszeit sei zum Gewohnheitsrecht geworden. Dieser Argumentation widersprachen die Richter: Es sei keine betriebliche Übung entstanden, da aus dem Verhalten des Arbeitgebers nicht der Wille erkennbar wurde, den Arbeitnehmer nur noch nachts einzusetzen. Das vermeintliche Gewohnheitsrecht passte den Arbeitsvertrag damit nicht nachträglich an. Haben Sie Fragen zu verschiedenen Themen rund um das Gewohnheitsrecht, steht Ihnen ein Anwalt Rede und Antwort. Er informiert Sie auch darüber, ob es sich bei einer bestimmten Regelung in ihrem Betrieb um eine betriebliche Übung handelt oder nicht. ( 99 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 07 von 5) Loading...
Erhält der Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber selbst hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. gilt der sog. Rabattfreibetrag von derzeit 1. 080 Euro pro Jahr. Ebenso findet die 44 Euro Freigrenze keine Anwendung für Waren, für die ein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt wird, wie z. für Verpflegung und Unterkunft. Nach dem bisherigem Verständnis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z. v. 11. 2010 – VI R 27/09, BStBl. II 2011, 386) liegt ein Sachbezug vor, wenn Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden und der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung des Betrags in Geld hat. Wenn der Arbeitnehmer z. einen Tankgutschein i. H. 30 Euro erhalten hat, und der Arbeitnehmer diesen Betrag nicht von seinem Arbeitgeber ausbezahlten lassen kann, liegt ein lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug vor.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern aus Gründen der Steuerersparnis Arbeitslohn in Form von Sachbezügen gewähren. Anstelle von Barlohn können z. B. Warengutscheine an ihre Arbeitnehmer ausgegeben werden. Ein Trend geht derzeit Richtung Tank- oder Gutscheinkarten. In Großstädten könnte es auch attraktiv sein, dem Arbeitnehmer Guthaben bei Car-Sharing-Anbietern z. DriveNow oder Car2Go zur Verfügung zu stellen. Denn auf Warengutscheine findet die monatliche 44-Euro-Freigrenze bzw. bei Waren und Dienstleistungen aus dem Sortiment des Arbeitgebers der jährliche Rabattfreibetrag von 1. 080 € Anwendung. Dies bedeutet, dass die Gutscheine mit einem Wert unterhalb dieser Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gutschein als Sachbezug und nicht als Barlohn zu behandeln ist: Ein Sachbezug liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für einen Warenbezug erhält. Oder der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, bei einer Tankstelle zu tanken oder der Arbeitgeber eine Zahlung mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmen Weise zu verwenden.