Nähere Informationen hat das Julius Kühn-Institut veröffentlicht. Der Standard enthält im wesentlichen folgende Regelungen: Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entweder mit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein. Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein. Wegen der hohen Toxizität von Methylbromid ist die Verwendung in der EU nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Es kommt also de facto nur die Wärmebehandlung in Betracht. Gebrauchtmaschinen Für Gebrauchtmaschinen gibt es grundsätzlich einen guten Markt in China. Jedoch bestehen beim Import von Secondhand-Ausrüstungen hohe Hürden. Für den Import von Gebrauchtmaschinen benötigt der chinesische Importeur in den meisten Fällen eine Einfuhrgenehmigung. Für eine Reihe von Maschinen besteht ein Importverbot.
Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für Außenhandelsstatistik behelfen. Bei der weiteren Untergliederung gibt es nationale Unterschiede. Einfuhrverbote Einfuhrverbote bestehen für: - Waffen, auch nachgeahmte, Munition und Explosivstoffe, - Falschgeld und gefälschte Wertpapiere, - tödlich wirkende Gifte, - Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft, Moral oder Politik der VR-China, - Rauschgift (Opium, Morphium, Heroin, Haschisch, u. ), - Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien, Schädlinge und andere Schadstoffe in sich tragen, - Industrieabfälle. ACHTUNG: Seitens der Europäischen Union besteht ein Waffenembargo. Einfuhrlizenzen Für bestimmte Waren sind Einfuhrlizenzen erforderlich. "Automatische Einfuhrlizenzen" sind in der Regel vom in der Volksrepublik China ansässigen Importeur zu beantragen. Germany Trade & Invest (GTAI) veröffentlicht jedes Jahr aktualisierte Listen.
Freihandelsabkommen China/Hongkong (CEPA) China und Hongkong haben 2003 ein Wirtschaftsabkommen geschlossen, das die Züge eines Freihandelsabkommens trägt. Kernstück des Paktes sind Zollsenkungen. 2008 trat eine Neuerung des CEPA in Kraft: Alle Erzeugnisse, die in Hongkong produziert wurden, dürfen zollfrei nach China exportiert werden. In Hongkong ansässige Unternehmen aus elf verschiedenen Dienstleistungsbranchen dürfen nach der neuen Regelung in China weitgehend ohne Beschränkung tätig werden. Des Weiteren sind Erleichterungen für in Hongkong ansässige Unternehmen, die nach China expandieren wollen, in den Bereichen Tourismus, Bankwesen und Messewesen geschaffen worden. Weitere Informationen zu CEPA finden Sie auf der Internetseite des Hong Kong Trade and Industry Department. Quelle: Germany Trade & Invest (GATI) Hinweis: Diese Daten stellen Basisinformationen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Im Anschluss an die Registrierung erhält der Exporteur eine Registrierungsnummer, die auf den Verpackungen der exportierenden Güter anzugeben ist. Die Registrierungsnummer ist 4 Jahre gültig und kann ein Jahr vor Ablauf verlängert werden. Für Fleisch- und für Milchexporteure ist eine spezielle Registrierung bei der AQSIQ erforderlich. Im Zuge dieser Registrierung müssen umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden. Weiterhin findet meist ein Kontrollbesuch chinesischer Inspektoren statt, bevor die Lieferung nach China versendet werden kann.