2. Absetzbeträge für Altersvorsorge Ab dem 1. Januar 2018 werden Privatrenten bis maximal zur Höhe des halben Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Der Regelbedarf umfasst gemäß § 20 Abs. Der Regelbedarf ist mit dem Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (Regelbedarf-Ermittlungsgesetz – RBEG) festgesetzt worden: … (Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt) Regelbedarfes (2019: 212, 00 Euro) nicht bzw. nur teilweise auf die Grundsicherung im Alter angerechnet, § 82 Abs. 4 SGB XII. Ein Betrag in Höhe von 100, 00 € wird vollständig abgesetzt, § 82 Begriff des Einkommens (4) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge … (Link: zum Gesetzestext hier im Internetautritt) § 82 Abs. 4 1. Halbsatz SGB XII. Von 100, 00 € an können weitere 30 vom Hundert vom darüber hinaus ausgezahlten Teilbetrag der Privatrente abgesetzt werden. Begrenzt wird auch hier der Abzug durch die Hälfte des Regelbedarfes nach der 1.
Als Einkommen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge gelten auch laufende Zahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes, einem nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Altersvorsorgevertrag und und einem nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Basisrentenvertrag, § 82 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 SGB XII.
Die Ausübung von Freiluftsport wird von beiden Regelungen aber gleich behandelt: Rennradfahren ist nicht gesetzlich verboten. Während beispielsweise Bayern aber das Radfahren nur noch mit der eigenen Familie, Freund und Freundin oder WG-Mitbewohner erlaubt, kann man aktuell beispielsweise in Hessen auch mit einem Vereinskollegen ("einer weiteren Person") Rennrad fahren. Wir finden: Nur weil manche Sachen (noch) nicht verboten sind, sind sie noch lange nicht klug. Wie auch in anderen Bereichen des Lebens gilt derzeit: Lieber ein bisschen zu vorsichtig unterwegs, als im Nachgang den eigenen Leichtsinn bereuen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt TOUR Ausfahrten auf dem Rennrad vorzugsweise alleine oder maximal mit Lebenspartner und Kindern zu absolvieren - unabhängig davon, wo genau man wohnt. Der Neun-Punkte-Plan gegen die Ausbreitung des Virus: (Angela Merkel am 22. 03. 2020, zunächst befristet für 14 Tage) Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Medizinische Untersuchungen belegen, dass sich Laufen und Radfahren ergänzen. Für eine Studie haben leistungsorientierte Langstreckenläuferinnen über fünf Wochen ihr Trainingsprogramm komplett umgestellt und nur noch die Hälfte des Laufpensums absolviert, dafür die andere Hälfte durch Rad-Trainingseinheiten ersetzt. Am Ende zeigte sich ein nur minimaler Rückgang ihrer läuferischen Fähigkeiten. Wer in den kommenden Sommermonaten gerne mal Rad fährt, kann dies also ruhig tun, ohne um seine Laufleistungen fürchten zu müssen. Läufer, die nicht regelmäßig Rad fahren, sollten jedoch einige Dinge beachten. Wichtig ist vor allem der Krafteinsatz im Verhältnis zur Trittfrequenz. Grundsätzlich ist für Läufer eine höhere Trittfrequenz beim Radfahren empfehlenswert. Die Frequenz muss nicht gleich so hoch wie damals bei Lance Armstrong sein, der bis zu 120 Umdrehungen pro Minute gekurbelt hat. Aber auch als Anfänger sollten Sie aber auch mit mindestens 80 bis 90 Umdrehungen pro Minute treten, keinesfalls weniger.
Was ist der Unterschied? Welche Regelungen gelten für Rennradfahrer wo in Deutschland? Die Ausgangsbeschränkung gilt aktuell in Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt. Öffentliche Orte (öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks) dürfen nur noch mit einem trifftigen Grund betreten werden. Etwa der Weg zur Arbeit oder zum Lebensmittelmarkt, dringende Arztbesuche, aber auch Sport und Spaziergänge an der frischen Luft. Letzteres ist alleine oder mit Menschen, mit denen man zusammenlebt, erlaubt. Die Kontaktbeschränkung gilt aktuell in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ihr zufolge ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Radsport-Training in der Corona-Krise: Was ist erlaubt? Die Ausgangsbeschränkung ist also insofern rigoroser, als dass man für Aufenthalte und Fahrten außer Haus einen wichtigen Grund vorweisen muss, sollte man von der Polizei kontrolliert werden.