Vielmehr hängt die Entscheidung von einer Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Allerdings ist auch im Hinblick auf ein Sabbatical das Gleichbehandlungsgebot zu beachten. Arbeitgeber können jedoch mittels begründeter Ausnahmen die Personengruppe einschränken, die ein Sabbatical antreten darf. Allgemein gilt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr in Österreich gibt. Der Erfolg hängt ausschließlich vom Willen und der Kommunikation mit dem Arbeitgeber ab. Wie wird ein Sabbatical finanziert? Auch die Finanzierung des Sabbatical hängt von dessen Dauer und den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ab. In der Praxis haben sich in Österreich allerdings zwei Modelle durchgesetzt, die im Folgendem noch genauer erläutert werden. Gemein ist beiden Modellen, dass eine Lohnfortzahlung (zumindest anteilig) während de Sabbatical erfolgt. Wie läuft das Sabbatical in der Praxis ab? Das Sabbatical beinhaltet eine Vorbereitungsphase in der wichtige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen und organisatorische Vorbereitungen umgesetzt werden müssen.
Hingegen besteht für die Berufsgruppen der öffentlich Bediensteten die Möglichkeit, dieses Freijahr zu nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören: Es sprechen keine dienstlichen Gründe dagegen. Der Bedienstete hat bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet. In der Privatwirtschaft gilt für das Sabbatical das Gleichbehandlungsgebot. So muss sachlich begründet werden, warum manche Personen von diesem Angebot ganz oder teilweise ausgeschlossen sind. So ist zum Beispiel möglich, dass der Arbeitgeber Bereiche oder Positionen ausschließt, in welchen Auszeiten nur im geringen Umfang bzw. überhaupt nicht möglich sind. Wie läuft das Sabbatical ab? Beim Sabbatjahr wird zwischen der Vorbereitungs- und der Freizeitphase unterschieden. Und beide sollten gut vorbereitet werden. Vorbereitungsphase Da der Arbeitnehmer während des Freijahres nicht im Betrieb arbeitet, sollte der Beginn des Sabbaticals lang- bzw. längerfristig geplant werden, denn schließlich muss auch für einen Ersatz am Arbeitsplatz gesorgt werden.
Neben der genauen Festlegung der Vorbereitungs- und Freizeitphase, sollten darin auch das Gehalt, längere Krankenstände und die Wiedereingliederung festgelegt werden. Muss ich meinem Arbeitgeber berichten, was ich während des Sabbatjahres gemacht habe? Da das Sabbatical an keinen Zweck gebunden ist, müssen Sie auch keine Rechenschaft darüber ablegen, was Sie in der Zeit getan haben. Allerdings müssen besondere Punkte, wie zum Beispiel ein Nebenbeschäftigungsverbot eingehalten werden. Einmal eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen, ist für viele Arbeitnehmer ein langersehnter Wunsch. Sei es, um sich Träume und Wünsche zu erfüllen, oder mehr Zeit mehr der Familie zu verbringen. Eine Möglichkeit ist dafür das sog. Sabbatical, welches sich auch in Österreich immer öfter genommen wird. Sabbatical – was ist das? Der Begriff "Sabbatical" stammt aus den USA und wird auf Deutsch in der Regel mit "Sabbatjahr" übersetzt. Geprägt wurde der Begriff von US-amerikanischen Universitätsprofessoren, die ihn Bezeichnung für ein Forschungssemester verwendet haben.
Gründe für ein Sabbatical? Häufig spielen persönliche oder familiäre Gründe von Seiten des Arbeitnehmers eine Rolle. Beispielsweise der Wunsch zu reisen, ein kreatives Projekt zu verwirklichen oder eine Zeitlang intensiv für die Familie da sein. Erfreulicherweise erkennen aber auch zunehmend Arbeitgeber positive Gründe für ein Sabbatjahr, wie etwa eine gesteigerte Motivation nach der Rückkehr oder das Fördern der persönlichen Entwicklung der Arbeitnehmer. Sabbitcal – Mögliche Auszeit für mehr Familienzeit Wie lange dauert ein Sabbatical? Auch wenn das Sabbatical, oft als Sabbatjahr bezeichnet wird, muss es nicht zwingend 12 Monate umfassen. Vielmehr hängt die Dauer der Auszeit ganz konkret, von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Denkbar sind Zeiträume zwischen mehreren Monaten bis Jahren. Überwiegend wird aber der Zeitraum eines Jahres gewählt. Wer kann ein Sabbatical nehmen? In Österreich gibt es keine festgelegten Regeln darüber, welche Mitarbeiter ein Sabbatical nehmen können.
Während der gesamten Rahmenzeit erhält er dann 24/38 = 63, 16% seines "normalen" Gehalts. In beiden Fällen ist für Beamte die Bezahlung des Pensionsbeitrags für den fiktiven vollen Lohn möglich, damit die Zeiten der reduzierten Bezahlung keine negative Auswirkung auf die Höhe des Ruhebezugs haben. Für Vertragslehrer gelten die neuen Regelungen sinngemäß. Anstelle des Übertritts in den Ruhestand tritt das Enden des Dienstverhältnisses, wenn zum Zeitpunkt des Endens die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pensionsleistung wegen Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters nach dem ASVG erfüllt sind. Die Bezahlung des vollen Pensionsversicherungsbeitrags ist allerdings nicht möglich. (Letzte Aktualisierung Oktober 2015)