Die ersten Fahrzeuge mit den eleganten LED-Lichtern entlang der Scheinwerfer gehörten zur Oberklasse. Pflicht war die Montage nicht, aber die bessere Erkennbarkeit der fahrenden Autos auch bei Tag unbestritten. In einigen EU-Ländern gehörte die Fahrt am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zwar zu den gesetzlichen Vorschriften, besonderes Tagfahrlicht war dafür aber nicht erforderlich. Seit 2011 müssen Neufahrzeuge damit ausgerüstet sein. Auch ältere Fahrzeuge können zumeist ohne viel Aufwand freiwillig nachgerüstet werden. Tagfahrlicht gibt den anderen Verkehrsteilnehmern die größere Chance, ein nahendes Fahrzeug gut zu erkennen. Dies gilt besonders, da so dezente Farben wie Silbermetallic manchmal wie eine Tarnung wirken. Werden die Sichtverhältnisse auch am Tag schlechter, reichen die kleinen LED-Leuchten alleine aber nicht mehr aus. Sie müssen bei nachlassenden Lichtverhältnissen immer das Abblendlicht oder sogar die Zusatzbeleuchtung nutzen. Ob im Stand oder in der Bewegung - Fahrzeuge müssen gesehen werden, um Unfälle zu vermeiden.
Kfz müssen gemäß § 51 StVZO mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein. Diese und auch die Schlussleuchten müssen am Fahrzeug folgendermaßen angebracht sein: Seitliche Begrenzung: Der äußerste Punkt der Leuchtfläche darf maximal 40 Zentimeter von der äußersten Kante des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Begrenzung zur Fahrbahn: Der äußerste Punkt der Leuchtfläche muss mindestens 35 Zentimeter und darf höchstens 150 Zentimeter über der Fahrbahn liegen. Standlicht einschalten: Wann ist dies nötig? Standlicht zur Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Seite des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem Parklicht zu beleuchten. Standlicht zur Beleuchtung eines fahrenden Fahrzeugs Ein Fahrzeug darf nicht allein mit Standlicht fahren.
Abblendlich oder Fahrlicht ist das "normale Licht" bei Dunkelheit oder Tunnelfahrt. Es heißt so, weil es leicht nach unten gerichtet nur die Fahrbahn ausleuchtet. Ganz im Gegensatz zu Fernlicht, das wie ein Leuchturm nach vorn strahlt und den Gegenverkehr blenden würde. Man nutz es daher nur ausnahmsweise auf einem unbeleuchteten Feldweg oder einsamer Landstrasse, um besser in der Ferne etwas erkennen zu können und muss es bei Gegenverkehr dann sofort ausschalten. Zur Warnung (Lichthupe) kann man es kurz aufleuchten lassen. Daneben gibt es noch das sog. Tagfahrlicht: Es schaltet sich beim Starten automatisch an. Zu guter letzt Nebelscheinwerfer vorn und hinten. Die hinteren dürfen nur bei stark eingeschränkter Sicht unter 50 Metern eingeschaltet werden un leuchten besonders hell, um den nachfolgenden Verkehr vor dem Vorausfahrenden zu war; die vorderen blenden dich durch refelxion des Nebels mehr als sie nützen dürfen. Die Schalter sind bei jedem Fahrzeug natürlich anders, lies dich in der jeweiligen Bedinungsanleitung ein oder recherchiere für deinen Fahrschulwagen die Anleitungen im Netz.
Es ist nicht mit den Parkleuchten Ihres Pkw zu verwechseln. Diese markieren je nach Blinkereinstellung nur eine Seite des Fahrzeugs. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie Ihr Auto so am Straßenrand abgestellt haben, dass nur eine Seite auf die Straße ragt. Mit den Parkleuchten ist zumindest die verkehrsgefährdende Seite erkennbar. Gibt es sie oder gibt es sie nicht? Beim Thema Tageslichtpflicht sind viele Autofahrer … Eine weitere Ausnahme sind Straßenlaternen. Steht Ihr Fahrzeug unter einer Laterne, ist es auch ohne zusätzliche Beleuchtung zu erkennen. Achten Sie jedoch darauf, ob die Laterne wirklich die ganze Nacht brennt. In einigen Bereichen wird die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet. Diese Laternen sind gewöhnlich gekennzeichnet. Auf einem solchen Halteplatz können Sie auf die zusätzliche Standbeleuchtung nicht verzichten. Tagfahrlicht zur besseren Erkennbarkeit Die Ausstattung mit Tagfahrlicht ist dagegen eine noch junge Errungenschaft der Verkehrssicherheit. Während Motorräder schon seit dem Ende der 80er Jahre auch am Tag dauerhaft bei der Fahrt beleuchtet sein müssen, war dies lange Zeit für Autos nicht üblich.
Sie geben einen Hinweis auf die Breite des Fahrzeugs. (Weißes Licht) Standlicht hinten – Schlussleuchten: Sie dienen dazu, das Fahrzeug bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen von hinten kenntlich zu machen. (Rotes Licht) Kennzeichenbeleuchtung hinten: Diese leuchtet in der Regel in Kombination mit dem Standlicht. Cockpitbeleuchtung im Fahrzeug Welches Bußgeld droht, wenn ich statt mit Abblendlicht mit dem Standlicht bei Dunkelheit fahre? Standlicht – wie die Kontrollleuchte aussieht: Das Standlicht-Symbol besteht aus zwei sich gegenüberliegenden Halbkreisen, von denen jeweils drei Strahlen ausgehen. Standlicht – welche Farbe dieses haben muss: Die Begrenzungsleuchten müssen gemäß § 51 StVZO weißes Licht ausstrahlen. Ein gelbes Standlicht ist demnach nicht zulässig. Standlicht – wie hell es ist: Die Lichtstärke des Standlichts vorne am Fahrzeug beträgt nur wenige Prozent der Lichtstärke des Abblendlichts. Standlicht als Fahrzeugbegrenzung bei schlechten Lichtverhältnissen: Wo müssen die Begrenzungsleuchten laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angebracht sein?
Das darin geforderte Bußgeld hängt in seiner Höhe davon ab, ob Sie jemanden gefährdet haben oder ob es zu einer Sachbeschädigung durch das Fahren mit dem Standlicht gekommen ist. War nichts dergleichen der Fall, werden üblicherweise 10 Euro fällig. Bei zusätzlicher Gefährdung kommen 15 Euro auf Sie zu. Zieht der Verstoß eine Sachbeschädigung nach sich, weist der Bescheid in der Regel ein Bußgeld von 35 Euro aus. Diese Beträge verstehen sich zuzüglich der Gebühren für den Bußgeldbescheid. Das Fahren mit Standlicht ist dennoch in bestimmten Szenarien erlaubt, nämlich in solchen, in denen Sie Nebelscheinwerfer benutzen dürfen. Das ist der Fall, wenn Nebel, Schnee oder Regen Ihre Sicht maßgeblich beeinträchtigen. In der Regel schalten Sie das Abblendlicht zusammen mit den Nebelscheinwerfern ein. Haben Sie davon allerdings zwei an Ihrem Auto, können Sie statt mit Abblendlicht auch mit Standlicht fahren. In anderen Ländern dürfen Sie innerorts mit Standlicht fahren, wenn die Straßen ausreichend beleuchtet sind.
Nicht in jedem Auto ist die Lichtautomatik integriert. Und selbst wenn das der Fall ist, sollten sich Autofahrer nicht allzu sehr auf diese verlassen und trotzdem wissen, wann welche Beleuchtung anzuschalten ist. In diesem Ratgeber finden Sie die Unterschiede zwischen Abblendlicht, Fernlicht sowie Standlicht und können nachlesen, wann Sie diese jeweils einschalten müssen. FAQ: Tagfahrlicht, Standlicht und Abblendlicht Wann sollte ich Standlicht einschalten? Wer sein Fahrzeug außerorts an einer unbeleuchteten Straße abstellt, sollte das Standlicht eingeschaltet lassen, damit andere Autofahrer dieses frühzeitig sehen können. Woran Sie erkennen, dass eine Straße nicht die ganze Nacht lang beleuchtet ist, lesen Sie hier. Darf ich mit Standlicht fahren? Nein, das Fahren mit Standlicht ist nicht erlaubt und wird mit einem Verwarngeld sanktioniert. Diese Form der Beleuchtung ist nur schwach und zu dunkel, um während der Fahrt für ausreichend Sicherheit zu sorgen. Demnach fällt das Standlicht auch als Tagfahrlicht weg.